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Führungen

Gebührensatzung der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) für Besichtigungen und Führungen in der halleschen Synagoge und auf dem alten jüdischen Friedhof, Humboldtstraße 52, 06114 Halle (Saale)
  1. Informationen zu den Synagogen- und Friedhofsführungen

Synagogenführungen finden in der Humboldtstraße 52 in 06114 Halle (Saale) statt. Während der Führungen werden verschiedene Aspekte des jüdischen Lebens, traditionelle Symbolik und sakrale Gegenstände beleuchtet sowie über die Geschichte der jüdischen Gemeinschaft der Stadt Halle (Saale) berichtet. Während des Aufenthaltes in der Synagoge und auf dem Friedhof bitten wir alle männlichen Besucher eine Kopfbedeckung zu tragen. Frauen und Männer müssen sittlich gekleidet sein. Führungen können ausschließlich von Montag bis Donnerstag und außerhalb der religiösen Feiertage angeboten werden.

  1. Geltungsbereich

Die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) erhebt auf der Grundlage dieser Gebührensatzung Gebühren für die Besichtigung der Synagoge außerhalb der G-ttesdienstzeiten und des alten jüdischen Friedhofes.

  1. Höhe der Besichtigungsgebühren
    • (Z. Z. wegen Corona-Pandemie ausgesetzt) Für die Besichtigung ohne Führung beträgt der Eintrittspreis 3 Euro. Anmeldung und Terminvergabe erfolgen über die Homepage der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale).
    • (Z. Z. wegen Corona-Pandemie ausgesetzt) Für Gruppen ab 10 Personen ohne Führung beträgt der Eintrittspreis pro Person 2 Euro. Anmeldung und Terminvergabe erfolgen über die Homepage der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale).
    • Bei Kita-/Kindergartengruppen und Schulklassen wird für Führungen eine Pauschalgebühr von 50 Euro erhoben (Z. Z. wegen Corona-Pandemie Pauschalgebühr 80 Euro). Bis zur Klärung der Gebührenübernahme durch die öffent­liche Hand übernimmt die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) diese Gebühr. Anmeldung und Terminvergabe erfolgen über die Homepage der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale).
    • Bei anderen Gruppen wird für Führungen eine Pauschalgebühr von 50 Euro erhoben (Z. Z. wegen Corona-Pandemie Pauschalgebühr 80 Euro). Anmeldung und Terminvergabe erfolgen über die Homepage der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale).
    • (Z. Z. wegen Corona-Pandemie ausgesetzt) Die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) organisiert regelmäßige Führungen für Privat­personen. Die Anmeldung erfolgt über die Volkshochschule der Stadt Halle (Saale) oder eine andere Einrichtung, die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) mit dieser Aufgabe betraut wird. Die Gebühr beträgt 5 Euro, zuzüglich des eventuellen Kostenzuschlags der vermitteln­den Einrichtung.
  1. Gebührenfreiheit

Eintrittspreise nach § 3 (1) und (2) dieser Satzung werden nicht erhoben:

  • Für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Für die Begleitperson eines Menschen mit einer Schwerbehinderung bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit der entsprechenden Kennzeichnung
  • Für Kita-/Kindergartengruppen und Schulklassen und deren Betreuer*innen
  • Vorbereitungsbesuche von Lehrer*innen und Erzieher*innen
  1. Sonderveranstaltungen

Bei Vorträgen, Konzerten und ähnlichen Sonderveranstaltungen kann, je nach Aufwand, eine Gebühr erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

  1. Foto- und Filmerlaubnis

Für die hallesche Synagoge und den alten jüdischen Friedhof kann auf Antrag eine Foto- bzw. Filmerlaubnis erteilt werden. Hierfür kann eine Gebühr erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

  1. Nutzung/Ausleihe von Objekten

Für die Ausleihe einzelner Gegenstände aus der Synagoge und dem Gemeindezentrum können Gebühren erhoben werden. Über die Höhe der Gebühren entscheidet im Einzelfall der Vorstand. Sofern es sich bei den Objekten um Leihgaben Dritter handelt, muss zuvor das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden.

  1. Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung wurde am 16.02.2020 vom Repräsentantenausschuss der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) beschlossen und tritt ab sofort in Kraft. Für Führungen, die vor dem Inkrafttreten vereinbart wurden, gelten die vorherigen Regelungen.

Sollten Sie an einer Führung Interesse haben kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung per E-Mail an kontakt@jghalle.de.