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Neue Regelung für Besichtigungen der halleschen Synagoge zu G-ttesdienstzeiten und zu Führungen

Alle Mitglieder, Mitarbeiter und Gemeindeangehörige der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) sowie Mitglieder aller jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland, die entweder direkt oder über einen Landesverband dem Zentralrat der Juden in Deutschland zugehören, haben freien Zugang zu allen G-ttesdiensten. Wir bitten Personen aus diesem Personenkreis sich dennoch vorab rechtzeitig anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online per E-Mail kontakt@jghalle.de – mit Zusendung eines Scans des Mitgliedsnachweises und eines Bildes für den Sicherheitsdienst.

Alle weiteren Personen, die an einem G-ttesdienst teilnehmen möchten, müssen sich im Voraus, spätestens 72 Stunden vor Beginn des G-ttesdienstes oder, wenn der zu besuchende G-ttesdienst während der religiösen Feiertage stattfindet, 72 Stunden vor Beginn der Feiertage, anmelden. Die Anmeldung erfolgt online per E-Mail – kontakt@jghalle.de – mit Zusendung eines Scans des Personalausweises oder Reisepasses und mit der Angabe des Hauptwohnsitzes. Über die Genehmigung oder Ablehnung des G-ttesdienst­besuches entscheidet der Gemeindevorstand nach Prüfung der Angaben. Die Entscheidung des Vorstandes erfolgt im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes. Der Vorstand kann auch eine dauerhafte Genehmigung für Synagogenbesichtigungen erteilen.

Wir bitten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahmen die leider derzeit unentbehrlich sind.

Liebe Freunde der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale),

angesichts der stark gestiegenen Anzahl von Gruppen und einzelnen Personen, die die hallesche Synagoge in der Humboldtstraße 52 besuchen möchten, müssten wir die Regelungen für Synagogenbesichtigungen und Synagogenführungen ändern. Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde hat in ihrer Februarsitzung 2020 eine Gebührensatzung für Besichtigungen und Führungen in der halleschen Synagoge und auf dem alten jüdischen Friedhof beschlossen.

  1. Besichtigungen ohne Führung
    1. Teilnehmeranzahl bis 10 Personen – Eintrittsgebühr 3 € p. P.
    2. Teilnehmeranzahl ab 10 Personen – Eintrittsgebühr 2 € p. P.
    3. Eintrittspreise werden nicht erhoben: für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, für die Begleitperson eines Menschen mit einer Schwerbehinderung bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit der entsprechenden Kennzeichnung, für Kita-/Kindergartengruppen und Schulklassen und deren Betreuer*innen, bei Vorbereitungsbesuchen von Lehrer*innen und Erzieher*innen
  1. Besichtigungen mit Führung
    1. Schulklassen, Kita/Kindergartengruppen – Pauschalgebühr 50 €; wenn es keine Möglichkeit gibt, diese Gebühr durch die öffentliche Hand zu entrichten, wird sie von der Jüdischen Gemeinde Halle vorübergehend übernommen
    2. Bei anderen Gruppen wird für Führungen eine Pauschalgebühr von 50 Euro erhoben
  2. Besichtigungen mit Führung für Einzelpersonen Die Anmeldung erfolgt über noch zu bestimmende öffentliche Einrichtung, die mit dieser Aufgabe betraut wird. Die Gebühr beträgt 5 € p. P. zuzüglich des eventuellen Kostenzuschlags der vermitteln­den Einrichtung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung über E-Mail kontakt@jghalle.de.

Die Gruppenanmeldungen erfolgen über E-Mail synagoge.besuchen@jghalle.de.